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EuGH bestätigt Aufsichtsratsbesetzung bei Tui

Wie erwartet hat der Europäische Gerichtshof die Klage eines Kleinaktionärs abgeschmettert. Der hatte dagegen geklagt, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ausschließlich von den deutschen Tui-Mitarbeitern gewählt werden. Tui beschäftigt im EU-Ausland rund viermal so viele Menschen wie in Deutschland. Das Gericht urteilte nun, der Ausschluss ausländischer Mitarbeiter von den Wahlen verstoße nicht gegen EU-Recht.