EuGH bestätigt Aufsichtsratsbesetzung bei Tui
Wie erwartet hat der Europäische Gerichtshof die Klage eines Kleinaktionärs abgeschmettert. Der hatte dagegen geklagt, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ausschließlich von den deutschen Tui-Mitarbeitern gewählt werden. Tui beschäftigt im EU-Ausland rund viermal so viele Menschen wie in Deutschland. Das Gericht urteilte nun, der Ausschluss ausländischer Mitarbeiter von den Wahlen verstoße nicht gegen EU-Recht.