EuGH stärkt Passagierrechte bei Umsteigeflügen
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In drei Urteilen stellen die Luxemburger Richter Kunden frei, ihre Entschädigungszahlungen wahlweise im Land des Abflugorts der ersten Teilstrecke oder im Land des Ziels der zweiten Teilstrecke zu beantragen. Bedingung ist, dass die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursacht hat, ihren Sitz in der EU hat. Airliners