Fantasiepreise für Namensänderungen von Reisenden verboten
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Fantasiepreise für Namensänderungen von Reisenden verboten: Das Landgericht München untersagte einem Reiseveranstalter, Gebühren bis zu 100 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Es dürfe nur der tatsächliche Aufwand berechnet werden. sueddeutsche.de