Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 gegen den Bund abgewiesen. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft seien vorrangig; so bestehe kein Anspruch aus Amtshaftung, so die Argumentation gegen ein zusätzliches Schmerzensgeld. Der Opferanwalt kritisiert, dass Fehler bei der Flugtauglichkeitsprüfung und staatlicher Aufsicht ungeklärt bleiben.FAZ