Ist das Zimmer zu klein, muss sich der Veranstalter kümmern
Ist das Zimmer zu klein, muss sich der Veranstalter kümmern: Notfalls auch mit einem Umzug in eine größere Unterkunft, entschied das Landgericht Frankfurt am Main. sueddeutsche.de
Ist das Zimmer zu klein, muss sich der Veranstalter kümmern: Notfalls auch mit einem Umzug in eine größere Unterkunft, entschied das Landgericht Frankfurt am Main. sueddeutsche.de