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26. Juni 2012 | 08:19 Uhr
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Ist das Zimmer zu klein, muss sich der Veranstalter kümmern

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Ist das Zimmer zu klein, muss sich der Veranstalter kümmern: Notfalls auch mit einem Umzug in eine größere Unterkunft, entschied das Landgericht Frankfurt am Main. sueddeutsche.de

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