Kölner Flughafenchef darf wieder arbeiten
Der beurlaubte Michael Garvens hat beim Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Für seine Freistellung seien keine rechtlichen Gründe zu erkennen. Und so kam er gestern wieder ins Büro.
Der beurlaubte Michael Garvens hat beim Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Für seine Freistellung seien keine rechtlichen Gründe zu erkennen. Und so kam er gestern wieder ins Büro.