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Keine Entschädigung für verpassten Flug wegen Warteschlang

Keine Entschädigung für verpassten Flug wegen Warteschlange: Die EU-Passagierrechte zählten hier nicht, so der Bundesgerichtshof, weil weder das Boarding verweigert wurde, noch die Maschine Verspätung hatte. Der Fluggast hatte stundenlang am Check-in angestanden – vergebens.