Löst ein Passagier die Notrutsche aus, muss die Airline nic
Löst ein Passagier die Notrutsche aus, muss die Airline nicht zahlen: Das Amtsgericht Rüsselsheim hat zu Gunsten der Fluggesellschaft entschieden, in dem eine Maschine deshalb nicht pünktlich abheben konnte. Die Kunden haben kein Recht auf Ausgleichszahlungen. welt.de