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5. Februar 2013 | 08:21 Uhr
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Löst ein Passagier die Notrutsche aus, muss die Airline nic

Löst ein Passagier die Notrutsche aus, muss die Airline nicht zahlen: Das Amtsgericht Rüsselsheim hat zu Gunsten der Fluggesellschaft entschieden, in dem eine Maschine deshalb nicht pünktlich abheben konnte. Die Kunden haben kein Recht auf Ausgleichszahlungen. welt.de

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