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14. April 2026 | 15:43 Uhr
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Mailen

Motorenlärm in der Schiffskabine ist ein Reisemangel

Icon Recht

Wenn Geräusche von Motoren und Generatoren auf einem Kreuzfahrtschiff die Nachtruhe stören, ist das nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg ein Reisemangel. Dann stehe Kunden eine Reisepreisminderung von 20 Prozent für jeden Tag zu, an dem das Problem bestand, so die Richter. Wirtschaftswoche