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9. März 2015 | 08:36 Uhr
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Notlandung rechtfertigt Minderung des Reisepreises:

Notlandung rechtfertigt Minderung des Reisepreises: Und zwar auch dann, wenn sie schon eine Ausgleichszahlung von der Airline wegen Verspätung erhalten haben, entschied das Amtsgericht Frankfurt. Airliners

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