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Nur leise Flugzeuge dürfen bei Verspätung nachts in FRA landen: Nach 23 Uhr starten darf eine Airline nur, wenn sie die Verspätung nicht verschuldet hat, so die Ausnahmeregelung, die kurz vor dem Inkrafttreten des Nachtflugverbots vereinbart wurde. airliners.de, hr-online.de