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14. Januar 2020 | 07:00 Uhr
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Österreichische Verbraucherschützer klagen gegen Bund

Der Verbraucherschutzverein im Nachbarland will mit zwei Musterprozessen gegen Deutschland erreichen, dass die Staatshaftung für Kundengelder nach der Thomas-Cook-Pleite gerichtlich festgestellt wird und auch Österreicher erfasst, die bei Thomas Cook Deutschland gebucht haben.

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Österreichische Verbraucherschützer strengen Musterklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland an

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Hintergrund der Musterklagen ist die Deckungslücke bei der Kundengeldabsicherung von Thomas Cook in Deutschland. Diese hatte zur Folge, dass der Versicherer Zurich Insurance nur für 17,5 Prozent der angezahlten Kundengelder bei Reisen aufkommt, die der Konzern nach der Pleite nicht mehr durchführte. Die eklatante Unterversicherung gehe auf die deutsche unzureichende Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht zurück, argumentiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines. Daher bestehe für jene Pauschalreisenden, die in Deutschland gebucht hätten, ein Anspruch auf Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland.

Diesen Anspruch erkennt die Bundesregierung nicht an. Sie erklärte sich zwar im Dezember bereit, für die Haftungslücke einzuspringen und die Betroffenen zu entschädigen. Den juristischen  Anspruch auf Staatshaftung lehnt sie aber ab. Weil zudem bisher offen ist, wie und wann eine Entschädigung erfolgen soll und ob auch ausländische Reisende – in diesem Fall Österreicher, die in Deutschland gebucht haben – davon erfasst werden, will Kolba die Frage der Staatshaftung gerichtlich klären lassen.

In Österreich selbst war Thomas Cook Austria ausreichend versichert, so dass der Staat dort nicht einspringen musste.

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