Reiserechtler geht mit Veranstaltern ins Gericht
Er habe den Eindruck, dass viele Veranstalter in rechtlich nicht ganz eindeutigen Fällen sofort die volle Stornorechnung ausstellten und Kunden so zur Klage vor Gericht trieben, sagt Ernst Führich. Das sei kundenunfreundlich und geschäftsschädigend, weil diese Kunden künftig nicht mehr beim Veranstalter buchten. Augsburger Allgemeine