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18. August 2017 | 14:21 Uhr
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Ruf nach verpflichtender Kundengeldabsicherung

 

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

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Nachdem jahrelang trotz etlicher Airline-Pleiten in Europa keine Bewegung in die Diskussion über die Einführung einer verpflichtenden Kundengeldabsicherung für Fluggesellschaften kam, schaltet die Politik jetzt offenbar um. "Wir sollten prüfen, eine europaweite Pflicht der Airlines zur Insolvenzabsicherung zum Schutz der Kunden einzuführen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas dem "Handelsblatt“. Anlass für das Umdenken ist die Airberlin-Pleite, die viele bereits bezahlte Tickets wertlos machen würde, wenn die Airline nicht mehr fliegt. "Bei den Beratungen über die EU-Fluggastrechterichtlinie sollten wir darüber diskutieren, inwiefern eine Insolvenzabsicherungspflicht in die Richtlinie aufgenommen wird", so Maas. Verbraucherschützer fordern das seit langem. "Wir brauchen einen Insolvenzschutz, der alle Fluggäste wirksam gegen eine Insolvenz von Fluggesellschaften absichert", sagt etwa Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Airlines sollten grundsätzlich gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten vorausbezahlter Kundengelder abzuschließen.

Auch andere Fachleute registrieren schon länger mit Unverständnis, dass ausgerechnet die Kundengelder für Flüge nicht abgesichert werden müssen, obwohl die Airlines dafür in der Regel bei der Buchung 100 Prozent Vorkasse verlangen. So meint etwa Professor Torsten Kirstges, Direktor des Instituts für innovative Tourismus- und Freizeitwirtschaft am Fachbereich Wirtschaft der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven, die aktuelle Praxis sei "völlig unverständlich und in meinen Augen inakzeptabel und ungerecht gegenüber den Veranstaltern“, die seit vielen Jahren die Kundengelder gegen eine mögliche Insolvenz absichern müssten. Der BGH habe "diese schiefe Praxis 2016 bestätigt und damit ein sinnvolles Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2014 aufgehoben", der eine Vorauskasse in Höhe des vollen Flugpreises für unangemessen erklärt hatte. Ähnlich äußert sich Reiserechtler Ronald Schmid. "Es hätte längst Anlässe gegeben, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Fluggesellschaften verpflichtet wären, in einen Topf für die Absicherung der Kundengelder einzuzahlen. Schauen Sie sich mal an, wie viele Fluggesellschaften in Europa alleine in den letzten 15 Jahren in die Insolvenz gegangen sind oder demnächst gehen werden.“ Leider habe die Politik es immer wieder abgelehnt, hier einen Schutz zu schaffen, der mit dem für Pauschalreisende vergleichbar sei.

Von den Airlines ist nicht zu erwarten, dass sie eine mögliche Neuregelung begeistert mittragen. Sie wehren sich dagegen mit dem Argument, dass ihnen dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber außereuropäischen Carriern entstehen würden.

Christian Schmicke

 

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