Russland-Sanktionen gelten nun auch für die Touristik
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Die Europäische Union (EU) hat in die Verordnung 2025/2033, die das jüngste Sanktionspaket gegen den russischen Überfall auf die Ukraine enthält, erstmals ausdrücklich auch touristische Dienstleistungen einbezogen. Der DRV verweist in einem Schreiben an seine Mitglieder, insbesondere auf Artikel 5n Absatz 2. Dieser verbietet die Erbringung von Diensten, die "im direkten Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen". Betroffen können davon Reisebüros, Veranstalter oder auch Ticketgroßhändler sein. FVW (Abo)