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Ryanair muss Streikopfer nicht entschädigen

Das hat ein spanisches Gericht entschieden und sich dabei auf die "außergewöhnlichen Umstände" bezogen, die ein Streik darstellt. Allerdings hat der Richter die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April nicht berücksichtigt, die in solchen Fällen eine genaue Einzelprüfung fordert. Die Anwendung der Passagierrechte bleibt also weiter rechtlich umstritten.