Schmerzensgeld vom Veranstalter für Magen-Darm-Infekt:
Schmerzensgeld vom Veranstalter für Magen-Darm-Infekt: Zumindest dann, wenn Pauschalreisende sich die Krankheit wegen einer kaputten Kläranlage beim Baden im Meer zuziehen. Weil dieser Umstand bekannt war, hätte der Anbieter die Gäste umquartieren müssen, so das Landgericht Köln. Travel Tribune