News für die Reiseindustrie

Tui-Aufsichtsrat darf wohl bleiben, wie er ist

Dass in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen nur Vertreter deutscher Arbeitnehmer entsendet werden und dass nur Mitarbeiter in Deutschland sie wählen dürfen, stellt demnach keine Diskriminierung ausländischer Kollegen dar. Das erklärte ein Gutachter vor dem Europäischen Gerichtshof, der die Klage eines Aktionärs gegen die Zusammensetzung des Tui-Aufsichtsrats behandelt. Schließt sich das Gericht der Argumentation an, kann das deutsche Mitbestimmungsmodell in diesem Punkt bleiben wie es ist.