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5. Mai 2017 | 09:00 Uhr
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Tui-Aufsichtsrat darf wohl bleiben, wie er ist

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Dass in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen nur Vertreter deutscher Arbeitnehmer entsendet werden und dass nur Mitarbeiter in Deutschland sie wählen dürfen, stellt demnach keine Diskriminierung ausländischer Kollegen dar. Das erklärte ein Gutachter vor dem Europäischen Gerichtshof, der die Klage eines Aktionärs gegen die Zusammensetzung des Tui-Aufsichtsrats behandelt. Schließt sich das Gericht der Argumentation an, kann das deutsche Mitbestimmungsmodell in diesem Punkt bleiben wie es ist. FAZ

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