Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts ist ein Stornogrund
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Südafrika und Reise vor9 verlosen coole Goodies aus dem Land der Big Five. Reisebüromitarbeiter müssen nur eine Frage richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Reise vor9
Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts ist ein Stornogrund: Das OLG München gab einer Frau recht, die deshalb ihre Sri-Lanka-Reise abgesagt hatte. Sie bekommt den kompletten Reisepreis zurück und muss keine Stornokosten zahlen. sueddeutsche.de