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28. Februar 2012 | 08:28 Uhr
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Veranstalter können Haftung für Ferienwohnungen nicht auss

Veranstalter können Haftung für Ferienwohnungen nicht ausschließen: Sie müssen dafür gerade stehen, dass Heizung, Lift oder Sauna auch funktionieren, urteilte das Landgericht Dortmund. augsburger-allgemeine.de

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