Verbraucherschützer bringen Klage gegen Airline-Vorkasse
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Verbraucherschützer klagen gegen Airline-Vorkasse: Akzeptabel sei eine Anzahlungspflicht nur, wenn Fluggesellschaften eine Insolvenzversicherung vorweisen könnten, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihre Klage richtet sich gegen Airberlin, Condor, Germania, Lufthansa und Tuifly. travel-one.net