Für Airlines und Treibstoffanbieter schafft der Gesetzentwurf vor allem die nationale Grundlage für Kontrolle und Sanktionen. Zuständig soll das Luftfahrt-Bundesamt werden. Es soll die Einhaltung der Vorgaben überwachen und Verstöße ahnden können.
Hintergrund ist die EU-Verordnung „Re Fuel EU Aviation“. Sie schreibt bereits seit 2025 vor, dass nachhaltige Flugkraftstoffe, die fossiles Kerosin ersetzen oder ihm beigemischt werden, an Flughäfen in der EU mindestens zwei Prozent des Treibstoffs ausmachen müssen.
Kosten bleiben ein Streitpunkt
Union und SPD verwiesen im Ausschuss auf die notwendige Rechtssicherheit für Luftverkehr und Mineralölwirtschaft. Zugleich müsse die Umsetzung möglichst unbürokratisch und europaweit einheitlich erfolgen, damit keine zusätzlichen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen entstünden.
Die SPD wies darauf hin, dass SAF absehbar deutlich teurer seien als fossiles Kerosin. Die Grünen bezeichneten SAF als zentrale Möglichkeit, die Luftfahrt zu dekarbonisieren. Die Linke bezweifelt dagegen, dass das Gesetz den Einsatz der Kraftstoffe in nennenswertem Umfang steigern werde.
Entscheidung im Plenum steht noch aus
Der Verkehrsausschuss nahm den Entwurf mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen an, AfD und Linke enthielten sich. Die abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag ist für Donnerstag, den 15. Oktober, vorgesehen.
