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Bewertungsportale müssen Verfasser von Kommentaren

Bewertungsportal muss Verfasser von Kommentaren nicht nennen: Wer anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben, hat der BGH entschieden. Das gilt sogar für Bewertungen, die 'unwahre und damit im Grundsatz unzulässige Tatsachenbehauptungen' enthalten. ,