Bund verlängert Corona-Sonderregel für Kurzarbeit
Der Bundestag beschloss am Freitag das sogenannte Gesetz zur Beschäftigungssicherung. Damit werden Sonderregeln zur Kurzarbeit über dieses Jahr hinaus bis Ende 2021 verlängert. Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Bezugsmonat bleibt bestehen. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Manager Magazin