Externe müssen selbst entscheiden, wie, wann und wo sie arb
Externe müssen selbst entscheiden, wie, wann und wo sie arbeiten: Sind sie weisungsgebunden, in betriebliche Abläufe integriert oder abhängig ist das Scheinselbständigkeit – auch bei kurzfristigen Einsätzen. Visitenkarten und E-Mail-Accounts müssen ihre Selbstständigkeit ausweisen. impulse.de