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Gericht untersagt Lufthansa-Werbung zu CO2-Ausgleich

Lufthansa hat vor dem Landgericht Köln eine juristische Niederlage erlitten. Die Richter untersagten der Airline, bestimmte Aussagen zum CO2-Ausgleich in ihrer Werbung weiter zu verwenden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die Aussage "CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten" geklagt.

Konkret ging es um Werbeslogans auf der Website der Fluggesellschaft, mit denen Lufthansa für CO2-Kompensation warb. So hieß es etwa, dass Emissionen "durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten" ausgeglichen werden könnten. Zudem wurde erklärt, alle Projekte würden dafür sorgen, "dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden".

Das Kölner Gericht stuft diese Aussagen als irreführend ein. Lufthansa habe nicht hinreichend dargelegt, wie genau die Emissionen des jeweils gebuchten Fluges durch die genannten Maßnahmen kompensiert würden. Zudem werde fälschlich der Eindruck erweckt, dass Reisende durch eine zusätzliche Zahlung ihre Flugreise klimaneutral gestalten könnten – was "unstreitig" nicht möglich sei.

Umwelthilfe erhebt Greenwashing-Vorwurf

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das Urteil ausdrücklich. Geschäftsführer Jürgen Resch wirft Lufthansa in einer offiziellen Mitteilung vor, systematisch Kunden zu täuschen. Das Gericht habe bestätigt, dass das Unternehmen mit dem Versprechen von Klimaneutralität falsche Erwartungen wecke. Es sei ein Signal an die gesamte Branche, dass Greenwashing nicht ohne Folgen bleibe.

Lufthansa kündigt Prüfung des Urteils an

Die Kranich-Airline selbst reagierte zurückhaltend auf das Urteil. Lufthansa teilte auf Anfrage von Aero mit: "Lufthansa ist das Urteil bekannt. Wir prüfen dieses sorgfältig". Ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegt, ist bislang offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sabine Schreiber-Berger