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20. April 2020 | 15:15 Uhr
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Mailen

Maßnahmen zum Corona-Schutz gelten auch im Job

Der Mindestabstand von eineinhalb Metern ist auch zu Kollegen während der Arbeit einzuhalten. Dabei können Markierungen oder Trennwände helfen. Ist das nicht möglich, gilt Maskenzwang. Mitarbeiter sollen auch in Pausen möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Wer Symptome wie leichtes Fieber hat, muss zuhause bleiben. Com

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