Das gilt zum Beispiel für die Landwirtschaft, den Handel, Sicherheit, Transport oder das Gesundheitswesen. In diesen Bereichen werde Kräfte gebraucht. Kurzarbeiter, die in diesen Branchen aushelfen, können jeweils so viel Geld dazuverdienen, bis sie in der Summe die Höhe ihres bisherigen Einkommens erreichen. Bei Arbeitnehmern, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob ausübten, wird dieser ohnehin nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören: