Reisebüro haftet nicht für Online-Buchungen von Betrügern
Das Amtsgericht Köln hat die Position von Reisebüros bei betrügerischen Online-Buchungen auf der eigenen Webseite gestärkt. Ein Veranstalter muss einem Reisebüro 800 Euro Stornokosten zurückzahlen, weil dieses die im Agenturvertrag verlangten Plausibilitätsprüfungen erfüllt hatte. Eine zweifelsfreie Identitätskontrolle der Kunden, etwa mit Double-Opt-in-Verfahren oder Tonaufzeichnungen, seien nicht verpflichtend. Damit widersprachen die Richter dem Vorwurf des Reiseveranstalters. Das Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Touristik Aktuell