Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung weiter möglich
Die Beiträge zur Sozialversicherung für die Monate Februar bis April des laufenden Jahres können laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestundet werden. Darauf weist der Bund der Krankenkassen in einem Schreiben hin. Die Regelung gilt für Arbeitgeber, die pandemiebedingte ernsthafte Liquiditätsprobleme haben. Die Stundung kann im vereinfachten Verfahren, wie es bereits 2021 angewendet wurde, erfolgen. GKV (PDF)