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15. März 2013 | 18:20 Uhr
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Vorsicht bei Vergleich mit Fantasiepreisen:

Vorsicht bei Vergleich mit Fantasiepreisen: Wer sich selbst als besonders günstig hinstellen will, darf zum Vergleich keine fiktiven Preisempfehlungen nennen. Das ist irreführend, entschied das Landgericht Köln. business-on.de