Was Krankgeschriebene tun dürfen und was nicht
Einkaufen, Spaziergänge, Kneipenbesuche – was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer tun? Grundsätzlich hätten arbeitsunfähige Beschäftigte alles zu unterlassen, was die Genesung verzögert, sagt eine Juristin. Einkaufen sei meist eher unproblematisch, Spazierengehen auch, Kneipengänge eher nicht. Übrigens ist auch arbeiten grundsätzlich erlaubt, denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Beschäftigungsverbot dar. T3N