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31. Juli 2023 | 21:31 Uhr
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Was steuerlich bei Treueprogrammen gilt

Wenn Arbeitnehmer durch berufliche Reisen in den Genuss von Treueprogrammen kommen, sind die Prämien, die es für Punkte und Meilen gibt, ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Die Freigrenze beträgt 1.080 Euro im Jahr. Wird der Betrag überschritten, muss der Arbeitgeber den Wert bei der Lohnabrechnung zum Brutto addieren und vom Netto wieder abziehen. Der Teufel sitzt im Detail: Denn beim Bahn-Bonus-Programm fallen keine Steuern an, bei Payback gibt es keinen Freibetrag. FVW

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