Genauere Infos
Doch die Zwischenfälle bewogen die Lufthansa-Group nun, mit einer Informationskampagne ihre Fluggäste über die Regeln im Zusammenhang mit Lithium-Akkus ausgestatten Geräten aufzuklären. Fakt ist: Ersatzbatterien, Powerbanks und E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden, um die Brandgefahr im Frachtraum zu reduzieren. Erlaubt sind außerdem nur zwei Ersatzbatterien mit jeweils maximal 160 W/h im Handgepäck. Die Akkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein, das geht zum Beispiel mit einem Klebeband über den Kontaktflächen.
Dieses wird den Flugpassagieren nun über Ansagen am Gate mitgeteilt. Außerdem werden sie vor dem Flug per E-Mail informiert, welche Gegenstände sie im Handgepäck mitführen dürfen. Die Home-Print-Bordkarte enthält einen entsprechenden Hinweis, ebenso wie die Bildschirmschoner der Check-in-Kioske und Self Bag Drop-Automaten. Ab sofort gibt es an den Flughäfen für Austrian Airlines, Lufthansa und Swiss zudem einheitliche Aufsteller mit Hinweisen auf verbotene und gefährliche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck und Handgepäck.
AF