Werbeanrufe nach Vertragsende unzulässig
Frühere Kunden dürfen nicht weiter per Werbeanrufe, SMS oder E-Mail kontaktiert werden, um sie als Kunden zurückzugewinnen. Eine entsprechende Klausel in den AGB einer Telekom-Tochter hat das Oberlandesgericht Köln jetzt gekippt. Die AGB-Regelung hatte eine Kontaktaufnahme noch fast zwei Jahre nach Ende der Vertragsbeziehung erlaubt. Haufe