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31. Januar 2018 | 09:00 Uhr
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Werbeanrufe nach Vertragsende unzulässig

Frühere Kunden dürfen nicht weiter per Werbeanrufe, SMS oder E-Mail kontaktiert werden, um sie als Kunden zurückzugewinnen. Eine entsprechende Klausel in den AGB einer Telekom-Tochter hat das Oberlandesgericht Köln jetzt gekippt. Die AGB-Regelung hatte eine Kontaktaufnahme noch fast zwei Jahre nach Ende der Vertragsbeziehung erlaubt. Haufe

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