Einheimische taugen nicht als Reisemangel
Ein skurriler Fall sorgte kürzlich vor dem Amtsgericht (AG) Aschaffenburg für Schmunzeln. Ein Urlauber, der mit seiner Frau auf Mauritius war, fühlte sich von Fliegen am Hotel-Buffet belästigt und beschwerte sich in Form einer Klageerhebung zusätzlich über lärmende Einheimische am Strand. Doch das Gericht hatte eine klare Botschaft: Kein Reisemangel, kein Schadenersatz! Denn, oh Wunder, der Zweck einer Fernreise bestehe schließlich auch darin, Land und Leute kennenzulernen – inklusive Lärmpegel einer Party am Strand. Anwalt.de