Fiskus treibt Steuerschulden von säumiger Corendon ein
Nicht so genau nahm es Corendon offensichtlich mit der Zahlung der Luftverkehrsabgabe. Trotz wiederholter Aufforderungen der deutschen Finanzbehörden soll sich der "Rückstand" auf sechs Millionen Euro summiert haben. So kam es zu einer Zwangsvollstreckung, bei der der Fiskus den Umstand nutzte, dass der Carrier für zahlreiche Reiseveranstalter fliegt. Statt Flugzeuge an die Kette zu legen, wurden die Veranstalter aufgefordert, ihre Zahlungen statt an Corendon direkt an das Hauptzollamt zu überweisen. AviationDirect