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7. März 2014 | 14:03 Uhr
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Mailen

Freibier:

Freibier: Das Pärchen hatte eine 18-tägige All-Inclusive-Reise in die Türkei gebucht. Nach einer Woche flogen die beiden wegen nächtlicher Ruhestörung raus. Das Ersatzhotel ließ sie erst gar nicht einchecken, weil sie an der Poolbar "in unsittlicher Manier Zärtlichkeiten ausgetauscht" haben sollen. Sie mussten also vorzeitig nach Hause fliegen und verlangten vom Veranstalter die Mehrkosten zurück. Zurecht, meint das Amtsgericht Viersen: Hotels, die Freibier ausschenken, müssen mit ausfallenden Gästen leben. presseportal.de

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