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23. Juli 2015 | 15:13 Uhr
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Pipifax:

Pipifax: Dieses Urteil des Amtsgerichts Trier könnte für die Bahn noch teuer werden. Denn das sprach einer Frau 200 Euro Schmerzensgeld zu, weil in einem Regionalzug die einzige Toilette defekt war. Die Bahnfahrerin musste zwei Stunden einhalten, was zu einem "körperlichen Unwohlsein" führte. Die Bahn treffe ein "Organisationsverschulden", sie habe den Fahrgästen eine zumutbare Alternative anzubieten. Welt

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