Tägliche News für die Travel Industry

5. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Warum Bundestagsabgeordnete nicht in Quarantäne müssen

Berlin-Mitte, wo der Reichstag steht, ist Corona-Risikogebiet. Dass die Abgeordneten dennoch nicht in Quarantäne müssen, wenn sie etwa nach Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zurückkehren, liegt an einer Ausnahmeregel. Darin heißt es, man nehme "ausdrücklich Abgeordnete unter anderem des Deutschen Bundestags von der Quarantäneverpflichtung aus, wenn sie sich im Rahmen ihrer Mandatsausübung in einem Risikogebiet aufgehalten haben". Süddeutsche

Anzeige Reise vor9