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22. Dezember 2020 | 12:33 Uhr
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Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach Reisen aus Nordirland und Großbritannien auch Einreisen aus Südafrika einen Riegel vorgeschoben. Das per Rechtsverordnung erlassene Beförderungsverbot gilt ab sofort und vorerst bis zum 6. Januar.

Kapstadt

Wer von Deutschland nach Südafrika, hier Kapstadt, gereist ist, muss mindestens bis zum 1. Januar dort bleiben

Nachdem am Montag noch Flüge aus Südafrika mit Passagieren gelandet waren, hat die Bundesregierung dies nun unterbunden, um eine Ausbreitung von Varianten des Corona-Virus nach Kontinental-Europa zu verhindern. Zwei einander ähnliche Muntanten, die deutlich ansteckender sein sollen als das bisher grassierende Coronavirus, waren im Vereinigten Königreich und in Südafrika festgestellt worden.

Vom 1. Januar an dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesministerium des Inneren Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland wieder befördert werden, teilt die Bundesregierung mit. Alle Reisende aus beiden Staaten sowie diejenigen, die sich seit in den letzten zehn Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, müssen sich seit Dienstag auf das Corona-Virus testen lassen. Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt ungeachtet dessen bestehen.

Für Reisende aus Deutschland, die jetzt noch in Südafrika sind, bedeutet dies, dass sie die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel dort verbringen müssen; unabhängig davon, ob dies so geplant war oder nicht. Für Südafrika gilt nach wie vor eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Das Land selbst erlaubt Einreisen, auch zu touristische Zwecken, seit Mitte November wieder uneingeschränkt. Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Christian Schmicke

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