Booster-Pflicht gilt nur für Mauritier
Anders als am Donnerstag berichtet, sind ausländische Reisende von der Regel, dass vom 19. Februar an nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft gelten, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nicht betroffen. Die Verordnung über die Auffrischungsimpfung gelte aktuell nur für Mauritier, teilt das Fremdenverkehrsamt mit. Die Einreise nach Mauritius werde dadurch nicht beeinträchtigt, sofern Reisende mit zwei Dosen geimpft seien. Auswärtiges Amt