Gut einen Monat nach dem Fall der Reisewarnung für die Dominikanische Republik tritt diese nun wieder in Kraft. Für Reisende hat diese Einstufung nur begrenzte Auswirkungen, denn die am 12. Mai erlassene bundesweite Corona-Einreiseverordnung regelt, dass Rückkehrer aus Risikogebieten Quarantäne durch einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vermeiden können.
Die meiste Veranstalter bieten Reisen in Risikogebiete weiter an. Ob Reisende ihren gebuchten Urlaub kostenlos stornieren können, hängt zum einen von den Regelungen der Veranstalter ab. Die Frage, ob juristisch bei einer Reisewarnung ein grundsätzliches Recht auf kostenlose Stornos besteht, wird in der Rechtsprechung aktuell nicht einheitlich beantwortet. Während einige Gerichtsurteile zu entsprechenden Fällen dieses Recht einräumen, sprach sich jüngst ein Gericht in Leipzig zugunsten eines Veranstalters aus, der trotz bestehender Reisewarnung bei seinen Kunden Stornokosten geltend gemacht hatte.
