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8. Januar 2021 | 16:17 Uhr
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Gericht bestätigt Übernachtungsverbot in Berlin

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat wie die Vorinstanz den Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgewiesen. Das Verbot touristischer Übernachtungen beuge der Gefahr vor, dass noch nicht festgestellte Infektionen nach Berlin getragen werden könnten, teilte das Gericht am Freitag mit.

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Touristen dürfen auch weiterhin wegen der Corona-Pandemie nicht in der Hauptstadt übernachten. Angesichts des diffusen Infektionsgeschehens könne die Bekämpfung der Pandemie nicht mehr nur bei vermeintlichen "Haupttreibern" ansetzen, heißt es in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin. Die Maßnahme des Berliner Senats sei geeignet, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Das Beherbergungsverbot verstoße zudem nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, so das Gericht weiter. Die vermieteten Unterkünfte hätten anders als selbst genutzte Zweit- und Ferienwohnungen einen ständig wechselnden Nutzerkreis. Dies rechtfertige eine abweichende Behandlung.

Im Fall von Übernachtungen von Dienst- und Geschäftsreisenden und aus notwendigen privaten Gründen, die vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind, seien Anbieter allerdings nicht verpflichtet, die tatsächlichen Reise- oder Übernachtungsgründe zu überprüfen, erklärt das OVG. Vielmehr müssten die Gäste vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Vor Abschluss eines Vertrages müsse von den Vermietern aber der Zweck der Beherbergung erfragt und dokumentiert werden.