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31. Januar 2020 | 07:00 Uhr
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Gericht erklärt Mallorca-Touristensteuer für rechtmäßig

Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat eine Verwaltungsklage gegen die seit 2016 erhobene "Ecotasa" abgewiesen. Damit sind Zweifel an der Gesetzeskonformität der Abgabe ausgeräumt.

mallorca palma hafen istock anita bonita

Die Balearenregierung darf die umstrittene Ecotasa weiter erheben

Gegen die Übernachtungsabgabe hatten die Hoteliersvereinigungen von Mallorca, Ibiza und Formentera geklagt und dabei mit Wettbewerbsnachteilen sowie der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit argumentiert. Nun stellten die Richter klar, dass die Steuer weder gegen EU-Normen verstoße noch einen diskriminierenden Charakter habe. Das berichtet die Tageszeitung "Diario de Mallorca". Die Landesregierungen in Spanien hätten die Befugnis, die Abgabe zu erheben und seien auf die Einahmen daraus angewiesen, heißt es weiter.

Die viel diskutierte "Ecotasa" wird seit Juli 2016 erhoben. Sie fällt für Urlauber pro Übernachtung an, ihre Höhe richtet sich nach der Sternekategorie der Unterkunft. Mit den Einnahmen werden Umweltprojekte sowie Aktivitäten in den Bereichen Denkmalschutz, Innovation, Infrastruktur und Soziales finanziert. Anfang 2018 war die Touristensteuer für die Zeit der Hauptsaison verdoppelt worden.

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