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22. März 2019 | 08:00 Uhr
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Neuseeland verlangt ETA-Genehmigung für die Einreise

Vom 1. Oktober an müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Die Registrierung ist vom 1. Juli an möglich. Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig, sie kostet 12 Neuseeland-Dollar (rund 7,30 Euro) bei Online-Beantragung und 9 Neuseeland-Dollar (5,50 Euro) bei Beantragung über eine App im Mobiltelefon.

Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis Neuseelands gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bis zum 30. September erhalten Reisende noch bei der Ankunft ihre Einreiseerlaubnis. Dafür müssen sie ein Rück- oder Weiterflugticket vorlegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachweisen.