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21. Dezember 2020 | 13:09 Uhr
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NRW schickt Reisende aus UK und Südafrika in Quarantäne

Die vom Oberverwaltungsgericht Münster gekippte Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist in der Nacht zum Montag für Reisende aus Großbritannien und Südafrika wieder in Kraft gesetzt worden. Sie gilt rückwirkend für Einreisen seit dem 11. Dezember.

Quarantäne

Reisende aus Großbritannien und Südafrika müssen auch in NRW in Quarantäne

Die Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes hat dazu eigens eine "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika" erlassen.

Darin wird geregelt, dass "Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben", verpflichtet sind, "sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus dem Gebiet des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland beziehungsweise der Republik Südafrika ständig dort abzusondern". Dies gelte auch für Reisende, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist seien, stellt die Verordnung klar.

Grund ist eine mutierte Variante des Coronavirus, die in Großbritannien und Südafrika angetroffen worden war. Diese gilt als deutlich ansteckender als das bislang verbreitete Virus. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte mit Blick auf die Verordnung am Sonntagabend in der "Aktuellen Stunde" im WDR Fernsehen erklärt: "Sie wissen, sie ist für NRW vom Oberverwaltungsgericht für alle Länder aufgehoben worden. Wir werden sie ab Mitternacht wieder in Kraft setzen – insbesondere für Südafrika und Großbritannien." 

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der vorherigen Reise.

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