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10. Oktober 2012 | 08:45 Uhr
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Schonfrist für Frankreichs Autofahrer:

Schonfrist für Frankreichs Autofahrer: Wer jetzt ohne den Alkoholtester erwischt wird, muss noch keine Strafe zahlen. Eine Geldbuße wird frühestens März 2013 fällig. adac.de

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