In einigen Regionen können Restaurants ihre Gastgärten und Terrassen wieder öffnen. In Gebieten mit geringerem Infektionsgeschehen dürfen bis 19 Uhr auch in Innenräumen Gäste bewirtet werden, teilt das slowenische Tourismusamt mit. Seit Montag, 26. April, können Anbieter von Unterkünften unabhängig von der Größe ihres Betriebes maximal 30 Zimmer an Gäste vermieten. Wer einchecken will, muss entweder getestet, genesen oder geimpft sein.
Deutsche können ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, wenn sie beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ebenso befreit sind bereits geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung genesene Personen.
