Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach der Einreise muss von nicht Geimpften oder Genesenen eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden, teilt das Auswärtige Amt mit. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter sechs Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zu Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne.
